Rollenspielmagie
Geistermacht
Die Herrschaft über Geister verleiht dem Magier deren Kräfte.

Beschreibung:

Um magische Effekte hervorzurufen, beschwört der Magier Geister, die ihn bewirken. Dazu muss er sie entweder zwingen, seinem Willen zu gehorchen, oder einen Handel mit ihnen eingehen. Dabei muss sich der Geist exakt an den Wortlaut des Handels halten, wie er ihn jedoch interpretiert, ist Sache des Geistes, was schon vielen Magiern zum Verhängnis wurde.

Diese Art der Magie dauert länger, als die meisten anderen, vielleicht abgesehen von Ritueller und Klerikaler Magie.

Grundlagen

Geistermacht bedeutet, dass Geister dem Anwender Fähigkeiten leihen, also in seinem Namen Effekte hervorrufen.

Ermöglicht wird das, weil ein Geist einen gegebenen Schwur immer halten muss. Das Verfahren um diese Macht zu erlangen ist wie folgt:

1. Geist rufen oder besuchen.

2. Geist beherrschen, oder mit ihm einen Pakt eingehen und einen Schwur von ihm verlangen. Bei Paktierung verlangt der Geist eine Gegenleistung, häufig erst nach dem Tod zu leisten, aber ein Geist kann einen Schwur auch als Dank für geleistete Hilfe anbieten.

2.1: Zu erfüllende Dienste bestimmen (so exakt wie möglich. Bsp: Gib dem Kraft, "der ein von mir gezeichnetes Siegeln dieser Form trägt", oder "versteinere meinen Gegenüber, wenn ich das Wort spreche")

2.2: Ein Siegel oder eine andere Aktivierungsart für die Fähigkeit bestimmen (dazu gehören auch Gegenleistungen, wie Erschöpfung oder Mana, das dem Geist gegeben werden muss). Die Fähigkeit kann auch ewige Schönheit oder ähnliches sein, aber da der Geist sie mit seiner eigenen Kraft hervorrufen muss, wird er sehr schwer davon zu überzeugen sein.

2.3: Der Geist nimmt an, oder verweigert (Beherrschenprobe od. Überzeugen/Verhandeln, je nach Schwur erschwert, oder erleichtert (auch nach Ruf))

3: Einsatz des Siegels/Worts

3.1: Zeichnen/Sprechen/sonstiges (Kraftkosten gering)

3.1.1: Fertigkeitswurf auf Siegel/Wort (jeweils eigene Fertigkeit).

> Wenn dir etwas dazu einfällt, schreib mir doch eine Mail.
-ArneBab 26.03.2003


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